Was ist die Basis-Rente?
Die Basis-Rente ist eine private Rentenversicherung, die in vollem Umfang den Anforderungen der I. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Diese Rente darf daher z. B. nicht vererbt oder beliehen werden, auch eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich.
Bei Fälligkeit wird die Rente in vollem Umfang nach dem dann gültigen Steuersatz als Rentner versteuert – dafür fördert der Staat jetzt den Vertrag mit hohen Steuervorteilen.
Wie funktioniert die Basis-Rente?
Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig (z. B. monatlich) oder einmalig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Diese Beiträge können Sie auf Wunsch durch Zuzahlungen jedes Jahr ergänzen. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr) erhalten Sie die Leistung aus Ihrer Basis-Rente.
Welche Leistung erhalten Sie?
Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Bei Tod vor Rentenbeginn wird (sofern vereinbart) eine Rente an Ihren Ehepartner gezahlt. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten, Ratenzahlungszuschläge und Beiträgen für Zusatzversicherungen)
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss eines Todesfallschutzes nach Rentenbeginn können Sie für Ihren Ehepartner vorsorgen. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital wird dann für Ihren Ehepartner in eine lebenslange Rente umgewandelt.
Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?
Für eine über die vorgenannte Absicherung hinausgehende und umfassendere Absicherung Ihres Ehepartners besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren.
Altersversorgung und Hinterbliebenenschutz können so in einem Vertrag steuerbegünstigt kombiniert und abgesichert werden.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Mit einer Basis-Rente können Sie sofort hohe Steuervorteile nutzen. Denn die Beiträge können (zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse und zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen) als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Aufwendungen bis zu 20.000 € sind berücksichtigungsfähig (40.000 € bei gemeinsamer Veranlagung). Davon werden im Jahr 2005 60 % als Sonderausgaben anerkannt. Dieser Anteil erhöht sich um 2 %-Punkte p.a. bis auf 100 % im Jahr 2025.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll - mit dem Steuersatz als Rentner - versteuert. Der Gesetzgeber hat aber eine großzügige Übergangsfrist eingeräumt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 müssen so nur 50 % der Rente versteuert werden. Ab 2006 steigt dieser Prozentsatz jährlich um 2 %-Punkte bis auf 100 % im Jahr 2040.
Ist Ihr Vermögen geschützt?
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Basis-Rente ist Hartz IV-sicher!
Für wen eignet sich die Basis-Rente besonders?
Die Basis-Rente eignet sich besonders für Selbstständige oder z. B. besser verdienende Arbeitnehmer,
- die Wert darauf legen heute Steuern zu sparen
- die einen Vertrag mit der Möglichkeit flexibler Zuzahlungen schätzen
- die existentielle Risiken (Tod, Berufsunfähigkeit) bereits anderweitig abgesichert haben.
Damit ist die Basis-Rente auch besonders für ältere Personen zu empfehlen, die in ein paar Jahren in Ruhestand gehen wollen und sich noch schnell und umkompliziert eine private Zusatzrente aufbauen wollen!
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