Was ist die Direkt-Rente?
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung. Das klassische Angebot hierfür ist die Direktversicherung in Form einer „Direkt-Rente“.
Mit einer Direkt-Rente kann jeder Arbeitnehmer über seinen Betrieb Steuern sparen und sich gleichzeitig eine großzügige Zusatzrente aufbauen.
Wie funktioniert die Direkt-Rente?
Sie wandeln einen Teil Ihres Gehalts in eine Direktversicherung um. Die Höhe des Beitrags bestimmen Sie selbst. Neben laufenden Beiträgen können Sie zusätzlich auch Sonderzahlungen, z. B. aus Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, einzahlen.
Möglich sind grundsätzlich Einzahlungen bis zu einem Betrag von 2.520 € p.a., unter Umständen sogar darüber hinaus.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers kann der Vertrag in der Regel problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden.
Die Auszahlung erfolgt zum vereinbarten Termin direkt an Sie selbst.
Welche Leistung erhalten Sie?
Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Alternativ können Sie auch eine einmalige Kapitalzahlung wählen.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Bei Tod vor Rentenbeginn wird (sofern vereinbart) eine Rente an berechtigte Hinterbliebene gezahlt. Das im Todesfall zur Verfügung stehende Verrentungskapital errechnet sich aus den eingezahlten Beiträgen (ohne Stückkosten, Ratenzahlungszuschläge und Beiträgen für Zusatzversicherungen)
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss einer Rentengarantiezeit können Sie für Ihre berechtigten Hinterbliebenen vorsorgen. Wenn Sie eine Rentengarantiezeit vereinbaren, werden im Falle Ihres Todes die noch nicht gezahlten garantierten Renten an Ihre berechtigten Hinterbliebenen weitergezahlt.
Wer sind meine berechtigten Hinterbliebenen?
Zu den berechtigten Hinterbliebenen zählen der Ehe- bzw. Lebenspartner, Lebensgefährte und Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag besteht.
Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?
Für eine über die vorgenannte Absicherung hinausgehende und umfassendere Absicherung Ihres Partners besteht die Möglichkeit, eine Hinterbliebenenrente zu vereinbaren. Der Einschluss der wichtigen Berufsunfähigkeitsrente ist ebenfalls möglich.
Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenschutz können so in einem Vertrag steuerbegünstigt kombiniert und abgesichert werden.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Auf den Beitrag zur Direkt-Rente werden keine Steuern fällig. Bis Ende 2008 werden auf die Beiträge auch keine Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Das spart Geld, denn de facto wird ein Großteil des Beitrags damit über die Steuer- und Sozialabgabenersparnis finanziert.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll – mit dem dann aber niedrigeren Steuersatz als Rentner - versteuert.
Ist Ihr Vermögen geschützt?
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Direkt-Rente ist Hartz IV-sicher!
Für wen eignet sich die Direkt-Rente besonders?
Durch die hohe steuerliche Förderung bietet sich die Direkt-Rente für alle Arbeitnehmer an, unabhängig von ihrem Einkommen.
Besonders gut geeignet ist sie für die langfristige Anlage von vermögenswirksamen Leistungen.
Für den Arbeitgeber bedeutet die Direkt-Rente keinen zusätzlichen Aufwand
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