Was ist die Förder-Rente?
Die Förder-Rente ist eine private Zusatz-Rentenversicherung, die in vollem Umfang den Anforderungen der II. Schicht des Alterseinkünftegesetzes entspricht.
Der Staat fördert diese Rente durch hohe Zulagen und zusätzliche Steuervorteile, bei Fälligkeit wird die Rente dafür versteuert.
Wer kann die Förder-Rente abschließen?
Einen eigenen („unmittelbaren“) Förderanspruch haben z. B. alle Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, außerdem Beamte und die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst.
Die Ehepartner von unmittelbar Förderberechtigten, die keinen eigenen Förderanspruch haben (z. B. Selbstständige, Mitglieder in berufsständischen Versorgungswerken, Hausfrauen/-männer) können auch einen Vertrag abschließen, wenn ihr Ehepartner einen Vertrag abschließt und Beiträge zahlt.
Wie funktioniert die Förder-Rente?
Während der Vertragslaufzeit (also bis zum Beginn der Rentenzahlung) zahlen Sie regelmäßig Beiträge in Ihren Vertrag ein. Zum Rentenbeginn (frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr) erhalten Sie die Leistung aus Ihrer Förder-Rente.
Bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals können Sie auch als Einmalzahlung beanspruchen.
Wie hoch sind die Beiträge und wie hoch die Zulagen?
Beiträge
Basis für die Beitragsberechnung ist immer das rentenversicherungspflichtige Brutto-Jahreseinkommen des Vorjahres. Wenn der folgende Prozentsatz des Vorjahres-Bruttoeinkommens in eine Förder-Rente fließt, erhalten Sie die vollen Zulagen:
2006 und 2007: 3 %
ab 2008 4 %
Ihr tatsächlicher Aufwand ist dabei niedriger als dieser Prozentsatz – er verringert sich noch um die Zulagen.
Zulagen
Die staatliche Förderung besteht aus einer Grundzulage pro geförderter Person und einer Kinderzulage für jedes Kind, für das Sie Kindergeld bekommen.
- In den Jahren 2006 und 2007 erhalten Sie für Ihren Vertrag eine Grundzulage von 114 € (ab 2008 154 €).
- Darüber hinaus gibt es für jedes Kind, für das Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage in Höhe von 138 € (ab 2008 185 €).
Diese Zulagen reduzieren Ihren Eigenbeitrag. Die Zulagenstelle überweist sie direkt auf Ihren Vertrag.
Welche Leistung erhalten Sie?
Ab Rentenbeginn ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die Zulagen und die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Ihr Ehepartner kann das angesammelte Kapital aus dem Vertrag in den eigenen Vertrag überführen. Ist jemand anderes bezugsberechtigt, erhält dieser die eingezahlten Beiträge ausbezahlt, er muss aber die Zulagen und evtl. gewährte Steuervorteile zurückzahlen.
... nach Rentenbeginn
Mit Einschluss einer Rentengarantiezeit können Sie für den Ehepartner vorsorgen.
Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?
Der Gesetzgeber hat ausdrücklich den Aufbau der eigenen Altersversorgung in den Vordergrund gestellt und fördert daher auch nur diesen mit hohen Steuervorteilen. Bei der Förder-Rente biete ich Ihnen daher keine Zusatzversicherungen an.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Zusätzlich zu den Zulagen können Sie noch steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen, da Sie den Gesamtbeitrag zu Ihrer Förder-Rente in der Steuererklärung als zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Das können vor allem Personen nutzen, die einen hohen Beitrag zahlen.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Rentenbeginn wird die Rente voll - mit dem dann aber niedrigeren Steuersatz als Rentner - versteuert.
Ist Ihr Vermögen geschützt?
Das Vermögen aus den geförderten Beiträgen ist geschützt – die Förder-Rente ist Hartz IV-sicher!
Für wen eignet sich die Förder-Rente besonders?
Familien mit mehreren Kindern oder mit geringem Einkommen profitieren vor allem von den hohen Zulagen und mit dem sehr guten Verhältnis zwischen Eigenbeiträgen und Zulagen. Gutverdienende nutzen den hohen Steuervorteil.
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