Was ist die Privat-Rente?
Die private Rentenversicherung („aufgeschobene Rentenversicherung“) ist die klassische Form der privaten Altersversorgung. Sie bauen dabei für den Ruhestand ein hohes Kapital auf, das ab Rentenbeginn in Form einer lebenslangen, regelmäßigen Rente ausbezahlt wird.
Wie funktioniert die Privat-Rente?
Bei der Privat-Rente zahlen Sie während der Vertragslaufzeit regelmäßig Beiträge ein. Im Allgemeinen entspricht die Beitragszahlungsdauer der Vertragsdauer. Sie können die Beiträge statt in laufenden Beiträgen aber auch als Einmalzahlung in einem "Einmalbeitrag" zahlen.
Welche Leistung erhalten Sie?
Ab Beginn der Rentenzahlung ist Ihnen eine lebenslange Rente garantiert. Sie wird durch die erwirtschafteten Überschüsse noch erhöht. Außerdem steigt sie jährlich um einen gewissen Prozentsatz, so dass Ihre Versorgung wertstabil bleibt.
Alternativ können Sie sich auch für eine einmalige Kapitalzahlung entscheiden.
Was passiert im Todesfall?
... vor Rentenbeginn
Im Todesfall vor Rentenbeginn erhält der "Bezugsberechtigte", den Sie im Antrag genannt haben, die eingezahlten Beiträge und die angesammelten Überschüsse.
... nach Rentenbeginn
Für die Zeit ab Rentenbeginn können Sie eine Rentengarantiezeit und/oder eine Hinterbliebenenrente für eine Person nach Ihrer Wahl vereinbaren.
Können Sie Zusatzversicherungen einschließen?
Neben einer Hinterbliebenenrente kann auch die wichtige Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung mit eingeschlossen werden.
Altersversorgung, Berufsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenschutz können so in einem Vertrag kombiniert und abgesichert werden.
Welche steuerlichen Vorteile haben Sie?
Steuerliche Situation bei Vertragsabschluss
Mit Einführung des Alterseinkünftegesetzes ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Privatversorgungen der III. Schicht stark eingeschränkt worden. Etwaige steuerliche Vorteile während der Ansparphase stehen für Sie daher nicht im Vordergrund.
Steuerliche Situation bei Rentenbeginn
Bei Beginn der Rentenzahlung kommt die günstige „Ertragsanteilbesteuerung“ zum Tragen. Ihre Rente unterliegt damit zu einem geringen Prozentsatz der Einkommensteuer. Bei Rentenbeginn 60 Jahre beträgt dieser Satz z. B. nur 22 Prozent, bei Rentenbeginn 65 Jahre nur noch 18 Prozent.
Wenn Sie die Kapitalzahlung wählen, gilt bei Rentenbeginn ab dem 60. Lebensjahr das sog. „Halbeinkünfteverfahren“. Das bedeutet, dass Sie die Differenz aus Kapitalleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte versteuern müssen.
Ist Ihr Vermögen geschützt?
Das Vermögen aus Ihrer Privat-Rente ist im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge geschützt.
Für wen eignet sich die Privat-Rente besonders?
Die Privat-Rente eignet sich besonders für Personen, die variable Leistungen und die individuelle Absicherung zusätzlicher Risiken wünschen.
Eine günstige Besteuerung im Rentenalter ist wichtiger als das Ausnutzen evtl. Steuersparmöglichkeiten in der Gegenwart.
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